Diözesanversammlung (DV):
Die DV ist das oberste beschlussfassende Gremium, das mindestens einmal jährlich tagt. Sie trifft die grundlegenden inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen.
Wichtige Aufgaben der DV sind:
– Änderung der Diözesansatzung
– Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Diözesanvorstandes
– Annahme des Jahresberichtes des Diözesanvorstandes
– Entlastung des Diözesanvorstandes
– Festlegung des Jahresprogrammes
Diözesanausschuss (DA):
Der DA ist ein weiteres beschlussfassendes Gremium, jedoch der DV untergeordnet. Er tagt mindestens viermal jährlich.
Wichtige Aufgaben des DA sind:
– Wahl des Geschäftsführers
– Annahme des Finanzberichtes des Diözesanvorstandes
– Erfahrungsaustausch über die Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften
– Wahl der Kassenprüfer
Diözesanvorstand: Siehe eigene Seite [hier]