Veranstaltungsrecht: Feste feiern mit Know how

Foto: Nastasia Radtke
Foto: Nastasia Radtke

 

Auf Schulung der KLJB Eichstätt klärte ein Anwalt viele offene Fragen  

Zahlreiche feierlustige Ortsgruppenvorstände und Interessierte trafen sich am 10. März im Bildungshaus Fiegenstall des Diözesanverbandes Eichstätt der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB). Aber keine Party hatte sie dorthin gelockt: Die Vorständeschulung „Veranstaltungsrecht“

mit dem Münchner Rechtsanwalt Markus Laymann stand auf dem Programm.

Jugendspezifisches Recht

Alle brauchen es, aber keiner kennt sich richtig aus – so stehen die meisten KLJB-Ortsgruppen zum Thema Veranstaltungsrecht. Da griff ihnen ihr Diözesanverband Eichstätt unter die Arme und engagierte den im „jugendspezifischem Recht“ versierten Münchener Anwalt Markus Laymann. Dass Bedarf absolut vorhanden war, sah man bereits am vollen Saal des KLJB-Bildungshauses in Fiegenstall: An die 50 Jugendliche aus den Ortsgruppen Mündling, Fünfstetten, Buchdorf, Laibstadt, Deining, Seubersdorf, Amerbach und Rupertsbuch sowie Engagierte aus anderen Kinder- und Jugendverbänden hatten sich eingefunden, um sich fachkundig informieren zu lassen und natürlich um selbst ihre Fragen stellen zu können. 

 

Fallbeispiele von Security bis Garderobe

Mit der umfangreichen Verkehrssicherungspflicht begann das Programm, welches u.a. noch auf vertragliche Haftungen, öffentlich rechtliche Aspekte, den Umgang mit der GEMA und natürlich den Jugendschutz einging. Zwischendrin warfen die Jugendlichen ihre Themen ein, schließlich besitzt jede Ortsgruppe bereits massig Erfahrung als Gastgeberin bei Festen, Feten und anderen Veranstaltungen. So prasselten auf den Referenten Laymann Fragen zu Genehmigungsverfahren, zur Haftung bei Garderobe, zur Verantwortung der beauftragten Securityfirma und vielem mehr ein. Allzeit auf Augenhöhe, Paragraphen in verständliches Deutsch übersetzend und doch präzise und nicht verallgemeinernd ging er auf jeden speziellen Fall ein und diskutierte mögliche Lösungen. 

 Was wir hier machen, ist ein einziger Stimmungskiller!“

Rechtsanwalt Markus Laymann war selbst einmal bei Kreisjugendring aktiv und kannte sich daher in der Arbeitsweise der Jugendgruppen recht gut aus. So war es ihm wichtig, die angesichts der vielen Auflagen und Vorschriften betretenen Minen der KLJBlerinnen und KLJBler wieder aufzuhellen: „Man muss kein Super-Veranstalter sein, ich muss also nicht dafür sorgen, dass gar nichts mehr passieren kann. Der Besucher einer Veranstaltung muss sich auf typische Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einstellen.“ Man müsse lediglich als „verständiger und umsichtiger Mensch“ im Vorfeld Maßnahmen ergreifen, z.B. Stolperfallen wie lose herumliegende Kabel vermeiden. Solche Dinge sahen die Jugendlichen auch sofort ein. Nur als diverse stimmungsfördernde bauliche Besonderheiten der Party-Bühnen nach Sicherheitsbedenken des Anwalts in Zukunft doch besser unterlassen werden sollten, kam vereinzelt Protest auf. Laymann darauf nur schmunzelnd: „Macht euch nichts vor – alles, was wir heute Abend machen, ist ein einziger Stimmungskiller.“ 

Durch und durch profitiert
Sowohl die Diözesanleitung der KLJB als auch der Referent selbst waren sehr zufrieden mit dem Verlauf des Abends. Markus Laymann konnte mit vielen Irrtümern in Sachen Veranstaltungsrecht aufräumen, was wiederum Bildungsreferentin Martina Kleinert sehr freute: „Alle, die hier waren, können sich glücklich schätzen, weil man von dieser Schulung einfach durch und durch profitiert. Zum einen können sie nun rechtliche Probleme im Veranstaltungs-Bereich schon vorher erkennen und verhindern, zum anderen ist diese Schulung eine Chance junge Erwachsene, die vor Ort tolle ehrenamtliche Arbeit machen und sich hier weiterbilden können fürs Leben.“  

Nastasia Radtke